UNSERE PETITION
Gemeinsam mit einem Rechtsbeistand in Deutschland arbeiten wir daran, eine Petition auf den Weg zu bringen, die die deutsche Regierung erreichen soll. Die Petition wird von Experten für deutsches Staatsangehörigkeitsrecht beurteilt und an das deutsche Innenministerium geschickt werden. Das Innenministerium ist verantwortlich für Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf die deutsche Staatsangehörigkeit.
Die Petition wird die folgenden Bereiche abdecken:
- Fragen der Eintragung in die Konsulatsmatrikel und des Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1913, das ehemaligen Staatsangehörigen das Recht auf Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zusprach.
- Die Naziverordnung von 1935, die das 1913 eingeführte Recht auf Wiedererwerb der Staatsangehörigkeit außer Kraft setzte.
- Das Prinzip der Gleichheit, da sich auch viele andere Gruppen auf Artikel 116 berufen können.
Da rechtliche Unterstützung sehr teuer ist, zählen wir auf die Hilfe jedes Einzelnen, um genügend Geld zur Deckung unserer Kosten zu sammeln. Uns ist außerdem absolute Transparenz in Bezug auf die Verwaltung unserer Mittel ein wichtiges Anliegen.