Wir sind eine Gruppe von Nachfahren deutscher Staatsangehöriger, die die Wiederherstellung des Rechts zum Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit einfordern, welches unseren Vorfahren 1913 zugesprochen wurde. Dieses Recht regelte den Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn diese aufgrund der Vorschrift, sich bei Aufenthalt im Ausland von mehr als 10 Jahren in die Konsulatsmatrikel eintragen zu lassen, verloren gegangen war. Durch eine im Jahr 1935 von Adolf Hitler erlassene Verordnung wurde dieses Recht abgeschafft, um dem nationalsozialistischen Regime die Macht zu geben, Menschen aufgrund ihrer politischen, rassischen oder religiösen Zugehörigkeit ihre Staatsangehörigkeit zu entziehen.
Artikel 116 des deutschen Grundgesetzes definiert das Konzept der deutschen Nationalität. Absatz 2 regelt den Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für all diejenigen, denen ihre Staatsangehörigkeit vom nationalsozialistischen Regime entzogen wurde.
Genau wie andere Gruppen, denen ihre Rechte entzogen wurden und die sich auf Artikel 116, Absatz 2, Teil 1, Satz 1 des Grundgesetzes berufen, glauben auch wir, dass diese Regelung die Ungerechtigkeiten korrigieren kann, die unseren deutschen Vorfahren und ihren Nachkommen angetan wurden.