Artikel 116 Wir Auch

Wir sind eine Gruppe von Nachfahren deutscher Staatsangehöriger, die die Wiederherstellung des Rechts zum Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit einfordern, welches unseren Vorfahren 1913 zugesprochen wurde. Dieses Recht regelte den Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn diese aufgrund der Vorschrift, sich bei Aufenthalt im Ausland von mehr als 10 Jahren in die Konsulatsmatrikel eintragen zu lassen, verloren gegangen war. Durch eine im Jahr 1935 von Adolf Hitler erlassene Verordnung wurde dieses Recht abgeschafft, um dem nationalsozialistischen Regime die Macht zu geben, Menschen aufgrund ihrer politischen, rassischen oder religiösen Zugehörigkeit ihre Staatsangehörigkeit zu entziehen.

Artikel 116 des deutschen Grundgesetzes definiert das Konzept der deutschen Staatsangehörigkeit. Absatz 2 regelt den Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für all diejenigen, denen ihre Staatsangehörigkeit vom nationalsozialistischen Regime entzogen wurde.

Genau wie andere Gruppen, denen ihre Rechte entzogen wurden und die sich auf Artikel 116, Absatz 2, Teil 1, Satz 1 des Grundgesetzes berufen, glauben auch wir, dass diese Regelung die Ungerechtigkeiten korrigieren kann, die unseren deutschen Vorfahren und ihren Nachkommen angetan wurden.

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DIE KONSULATSMATRIKEL

Die größte Hürde, die Nachfahren von deutschen Auswanderern, die ihre Heimat vor 1904 verlassen haben, bei der Feststellung ihrer deutschen Staatsangehörigkeit überwinden müssen, ist der Beweis, dass sich ihre Vorfahren in die Konsulatsmatrikel der deutschen diplomatischen Vertretung in ihrem neuen Heimatsland haben eintragen lassen.

Als Deutschland 1871 endlich ein vereintes Land wurde, wurde auch ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz eingeführt. Dieses verpflichtete alle deutschen Auswanderer, die ihre Staatsangehörigkeit behalten wollten, sich bei Aufenthalt im Ausland von mehr als 10 Jahren in die jeweilige Konsulatsmatrikel eintragen zu lassen.

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DAS STAATSANGEHÖRIGKEITSGESETZ VON 1913

1913 erließ Deutschland ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz, welches den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit aufgrund fehlender Eintragung in die Konsulatsmatrikel abschaffte.

Das neue Gesetz kam denjenigen, die nach 1904 auswanderten, direkt zu Gute, da sie nun nicht länger gezwungen waren, sich bei Aufenthalt im Ausland von mehr als 10 Jahren in die Konsulatsmatrikel eintragen zu lassen.

Außerdem führte das Gesetz Möglichkeiten zum Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ein und wandte sich damit direkt an Deutsche, die ihre Staatsangehörigkeit aufgrund fehlender Eintragung in die Konsulatsmatrikel verloren hatten.

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DIE NATIONALSOZIALISTISCHE VERORDNUNG VON 1935

Als die Nazis an die Macht kamen und Adolf Hitler am 31. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannt wurde, etablierte sich in Deutschland ein autoritäres Regime, das für die mitunter tragischsten Ereignisse der Geschichte der Menschheit verantwortlich war. 

Die Nazis verboten Parteien, verfolgten Andersdenkende und entzogen Menschen ihre Staatsangehörigkeit aufgrund ihrer rassischen, religiösen oder politischen Zugehörigkeit. Sie nahmen sich das Exklusivrecht heraus, zu bestimmen, wer deutscher Staatsangehöriger sein durfte.

Durch eine 1935 erlassene Verordnung widerrief Adolf Hitler Artikel 31 des Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1913. Damit nahm er ehemaligen deutschen Staatsangehörigen, die von der Eintragung in die Konsulatsmatrikel benachteiligt worden waren, die Möglichkeit des Wiedererwerbs ihrer Staatsangehörigkeit.

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DIE NOT DER DEUTSCHEN GEMEINDEN IM AUSLAND

Genauso wie für Spätaussiedler (ethnische Deutsche aus Osteuropa) war der Zweite Weltkrieg eine große Herausforderung für Menschen mit deutscher Abstammung auf der ganzen Welt. In Brasilien, das Land, aus dem die Gründer dieser Gruppe stammen, hatte diese Zeit trotz der Entfernung der beiden Länder große Auswirkungen auf deutsche Auswanderer und ihre Nachfahren. So wurde ihnen beispielsweise die Verwendung ihrer Muttersprache in der Öffentlichkeit verboten.

Es ist ein dunkles Kapitel der brasilianischen Geschichte, das häufig vergessen wird im Schatten des Erfolgs des brasilianischen Oktoberfests, der weitverbreiteten Verwendung deutscher Dialekte wie dem Hunsrückischen im Süden des Landes, der charmanten Fachwerkarchitektur in vielen Städten sowie Nachnamen wie Bündchen, Kuerten, Scheidt und Schmidt, die Brasilien bei den Olympischen Sommerspielen 2016 in Rio vertraten.

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GLEICHBERECHTIGUNG

Neben der Schwierigkeit, zu beweisen, dass der eigene Vorfahr tatsächlich deutscher Staatsangehöriger war, können auch andere Aspekte wie Familienstand oder Geschlecht eine große Hürde bei der Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit darstellen.

Das Geburtsjahr ist in beiden Fällen ein wichtiger Faktor und eine Glückssache, denn das Geburtsdatum kann über das eigene Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit entscheiden.

Das kann zu Situationen führen, in denen Geschwister nur aufgrund ihres Geburtsdatums vom deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz unterschiedlich behandelt werden.

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UNSER WUNSCH

Wir suchen nach einer Integration mit dem modernen Deutschland und die Stärkung der sozialen und kulturellen Beziehungen die wir schon immer mit der Heimat unserer Vorfahren hatten.

Deutschand ist ein weltweites Vorbild für Demokratie, Gerechtigkeit und Verteidigung der humanitären Zwecke. Aus diesem Grund besteht die Hoffnung, dass unsere Petition als eine Versöhnungsgeste, eine Richtigsstellung der Ungerechtigkeit die unseren Vorfahren angetan wurde wahrgenommen wird, nicht nur bezüglich der Politik der Konsulatsmatrikel sondern auch das Streben nach einer besseren Zukunft.

UNSERE PETITION

Gemeinsam mit einem Rechtsbeistand in Deutschland arbeiten wir daran, eine Petition auf den Weg zu bringen, die die deutsche Regierung erreichen soll. Die Petition wird von Experten für deutsches Staatsangehörigkeitsrecht beurteilt und an das deutsche Innenministerium geschickt werden. Das Innenministerium ist verantwortlich für Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf die deutsche Staatsangehörigkeit.

Die Petition wird die folgenden Bereiche abdecken:

  • Fragen der Eintragung in die Konsulatsmatrikel und des Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1913, das ehemaligen Staatsangehörigen das Recht auf Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zusprach.
  • Die Naziverordnung von 1935, die das 1913 eingeführte Recht auf Wiedererwerb der Staatsangehörigkeit außer Kraft setzte.
  • Das Prinzip der Gleichheit, da sich auch viele andere Gruppen auf Artikel 116 berufen können.

Da rechtliche Unterstützung sehr teuer ist, zählen wir auf die Hilfe jedes Einzelnen, um genügend Geld zur Deckung unserer Kosten zu sammeln. Uns ist außerdem absolute Transparenz in Bezug auf die Verwaltung unserer Mittel ein wichtiges Anliegen.

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Im Juli 2021 zeigten sich viele Menschen auf der ganzen Welt traurig und solidarisch mit den Opfern der Überschwemmungen in der Rheinregion im Nordwesten Deutschlands. Diejenigen, die das Leben der deutschen Einwanderer in São Paulo in der nostalgischen Germânia recherchiert haben, erinnert diese Katastrophe an zwei andere große Überschwemmungen, über die in dieser Zeitung 1882 […]

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